Verfassung des Kantons Aargau

Die Verfassung des Kantons Aargau beschreibt die rechtliche Grundordnung des Kantons Aargau in der Schweiz. Als Kantonsverfassung legt sie das Fundament des aargauischen Staats- und Verwaltungsrechts. Die heute gültige Verfassung datiert vom 25. Juni 1980 und trat am 1. Januar 1982 in Kraft.

Durch Napoleon Bonaparte aus drei Kantonen der Helvetischen Republik zusammengesetzt, erhielt der Aargau im Jahr 1803 seine erste Verfassung überhaupt. Sie basierte auf dem Prinzip der repräsentativen Demokratie und sah ein strenges Zensuswahlrecht vor. Die Verfassung von 1814 garantierte erstmals die Niederlassungs- und die Gewerbefreiheit, weshalb der Aargau damals als der liberalste Kanton überhaupt galt. Gegensätze zwischen Reformierten und Katholiken konnten durch das Prinzip der konfessionellen Parität einigermassen im Zaum gehalten werden. Nach dem Freiämtersturm nutzten die Radikalliberalen die Gunst der Stunde und erzwangen 1831 eine grössere Mitsprache des Volkes. Der Aargau gehörte nun zu den Vorreitern der Regeneration, was aber den Widerstand der Katholisch-Konservativen hervorrief. Die Annahme einer noch liberaleren Verfassung führte Anfang Januar 1841 zu bewaffneten Unruhen, die aber rasch niedergeschlagen wurden und der Regierung als Vorwand dienten, alle Aargauer Klöster aufzuheben. Hingegen hatte die Verfassung von 1885 die Versöhnung der Konfessionen zum Ziel.


Verfassung des Kantons Aargau

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