Verfassungsprozessrecht (Deutschland)

Das Verfassungsprozessrecht umfasst im deutschen öffentlichen Recht die gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren vor den Verfassungsgerichten regeln. Die Gerichtsverfahren haben die Vereinbarkeit hoheitlicher Maßnahmen mit der Verfassung zum Gegenstand.

Eine Verfassungsgerichtsbarkeit existiert in Deutschland sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Auf Bundesebene wird diese durch das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe ausgeübt. Das Bundesverfassungsgericht überprüft Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz (GG) hin. Auf Landesebene erfolgt durch die Landesverfassungsgerichte eine Kontrolle am Maßstab der jeweiligen Landesverfassung.


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