Verfassungsvereinbarung heißt der Vorgang, bei dem zwei (oder mehr) Mächte in einem Staat sich auf eine Verfassung verständigen. Der Begriff stammt aus der Zeit des Konstitutionalismus bzw. der konstitutionellen Monarchie vor allem im 19. Jahrhundert. In der Regel handelt es sich bei den Mächten um den Monarchen einerseits und die Volksvertretung andererseits. Das Gegenteil einer vereinbarten (auch: „paktierten“) Verfassung ist eine oktroyierte Verfassung. Sie wird vom Monarchen einseitig in Kraft gesetzt.