Die Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels war laut § 4 Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) die in Rechtsvorschriften festgelegte Bezeichnung. Mit Inkrafttreten der Lebensmittel-Informationsverordnung wurde der Begriff durch Bezeichnung des Lebensmittels ersetzt.[1]
Es kann sich handeln um
- die gesetzlich festgelegte Bezeichnung oder
- die nach allgemeiner Verkehrsauffassung übliche Bezeichnung (die teilweise im Deutschen Lebensmittelbuch beschrieben werden) oder
- eine Beschreibung des Lebensmittels und erforderlichenfalls seiner Verwendung, die es dem Verbraucher ermöglicht, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von verwechselbaren Erzeugnissen zu unterscheiden.
- ↑ vgl. bspw. Art. 12 der Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel