Der Verleger ist Leiter eines Verlages für Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Musiknoten, Kalender oder andere Medienprodukte (Compact Disks, DVDs, Onlinemedien, Software, Spiele etc.). Er ist entweder als Unternehmer oder als angestellter Geschäftsführer für den Verlag in seiner Gesamtheit verantwortlich. Beim Verleger liegt letztlich die Entscheidung, in welche Veröffentlichungen ein Verlag investiert, nicht nur für die Herstellung und Vervielfältigung des Mediums, sondern auch für dessen Verbreitung bzw. Vermarktung,[1] wozu er sich im Verlagsvertrag mit einem Autor bzw. Urheber verpflichtet und wofür er zu sorgen hat. Der Verleger trägt die finanzielle Verantwortung und bestimmt die Richtlinien für Lektorat, Herstellung und Vertrieb, aber auch – bereits im 16. Jahrhundert von Autoren (etwa Martin Crusius, der in einem Tagebuch von 1593 bedauernd schreibt: „Es ist ein Elend, daß wir uns nach den Verlegern richten müssen“[2]) – für Inhalte.
Nach Fritz J. Raddatz, von 1960 bis 1969 Cheflektor und stellvertretender Chef des Rowohlt Verlags, muss „der wahre Verleger ... Vater und Mutter sein, Amme und Zuchtmeister, Gläubiger und Fordernder, Duellant und Sekundant, Beichtvater und Ministrant, Heiliger und Hurenbold. Er muss das Gehirn eines Philosophen, den Blick eines Radiologen, die Sanftmut einer Krankenschwester haben. Eines darf er auf gar keinen Fall: ein eigenes Leben haben.“[3][4]