Die Verlobung (gehoben auch Verlöbnis) ist das Versprechen, mit einer anderen Person die Ehe einzugehen. Im europäischen Kulturraum findet die Verlobung in der Regel im Rahmen einer Liebesbeziehung statt. Eingeleitet wird sie hier durch ein gemeinsames Gespräch oder durch den Heiratsantrag einer Seite (auch Hochzeitsantrag genannt). Ein solcher Antrag wurde traditionellerweise zumeist vom Mann erwartet. Die Verlobungszeit ist insbesondere eine Vorbereitungszeit auf die Ehe. Sie endet am Tag der Hochzeit, es sei denn, ein Verlobter tritt von dem Verlöbnis zurück. Das Verlöbnis wird auch durch den Tod eines der Verlobten aufgelöst. Die Bezeichnung Verlobte (Plural) wird auch zur Bezeichnung eines Brautpaares verwendet. Sie bezeichnet im Verfahren der Eheanmeldung oder der Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses die Personen, die einander heiraten wollen.