Vermittlungsausschuss

Ausschusssitzungssaal im Bundesratsgebäude in Berlin, in dem u. a. der Vermittlungsausschuss tagt

Der Vermittlungsausschuss (Ausschuss nach Art. 77 Abs. 2 Grundgesetz) ist ein für die Dauer einer Wahlperiode des Bundestages eingesetzter ständiger Ausschuss des Deutschen Bundestages und des Bundesrates. Er zählt nicht zu den fünf Verfassungsorganen, ist aber ein nach dem Grundgesetz mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattetes „Hilfsorgan“, das zwischen Bundestag und Bundesrat einzuordnen ist. Die Details der Organisation und Verfahrensweise regelt die „Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 GG“. Der Ausschuss besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates.[1] Die vom Bundestag entsandten Mitglieder werden vom Parlament nach Fraktionsproporz (Stärke der Fraktionen für die Dauer einer Legislaturperiode) gewählt. Die vom Bundesrat entsandten 16 Mitglieder repräsentieren jeweils ein Land und werden von der jeweiligen Landesregierung bestimmt. Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht an Weisungen gebunden, was für die Bundesratsmitglieder eine Ausnahme darstellt. Die Abstimmung erfolgt nicht nach Bundesrat und Bundestag getrennt, sondern im Plenum. Begrenzungen der Beratungsdauer gibt es nicht.

Der deutsche Vermittlungsausschuss ist, auch mit Blick auf ähnliche Vermittlungsinstanzen wie zum Beispiel in der Schweiz (Einigungskonferenz[2]), einzigartig in der Welt. Auch wenn Conference Committees im bikameralen US-Kongress ähnliche Funktion übernehmen,[3] sind sie nicht wie der Vermittlungsausschuss ein ständiger – durch die Verfassung mit Kompetenzen ausgestatteter – Ausschuss.[4]

  1. Der Bundesminister des Innern Dr. Lehr: Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) vom 19. April 1951 (BGBl. 1951 II S. 103) FNB 1101-2. Zuletzt geändert durch Bek. vom 30.4.2003 (BGBl. I S. 677). In: Website https://www.gesetze-im-internet.de. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz, 30. April 2003, abgerufen am 21. November 2024.
  2. Reinert, Harri (Hrsg.): Vermittlungsausschuss und Conference Committees. Ein Beitrag zur vergleichenden Lehre der Herrschaftssysteme; Beihefte zum Jahrbuch für Amerikastudien, Heft 15; Heidelberg: Carl Winter Universitätsverlag 1966
  3. Suzanne S. Schüttemeyer: Vermittlungsverfahren. In: Dieter Nohlen, Rainer-Olaf Schultze, Suzanne S. Schüttemeyer (Hrsg.): Lexikon der Politik. 1. Auflage. Band 7. C.H.Beck, München 1998, ISBN 3-406-36911-1, S. 683.
  4. Matthias Lehnert: When the Compromise Engine Sputters: Outcomes of Conference Committee Negotiations. In: German Politics. Band 17, Nr. 3, 2008, S. 323–339 (englisch).

Vermittlungsausschuss

Dodaje.pl - Ogłoszenia lokalne