Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Erbrechtsverordnung)

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Verordnung (EU) Nr. 650/2012

Titel: Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Erbrechtsverordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsmaterie: Zivilrecht
Grundlage: AEUV, insbesondere Art. 81 Abs. 2
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Anzuwenden ab: 17. August 2015
Fundstelle: ABl. L, Nr. 201, 27. Juli 2012, S. 107–134
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Erbrechtsverordnung, EuErbVO, EU-ErbVO) ist eine erbrechtliche Regelung, die am 8. Juni 2012 vom Rat der EU-Justizminister angenommen wurde.[1] Die Verordnung wurde am 27. Juli 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 16. August 2012 in Kraft getreten. Sie gilt für alle Erbfälle in den Unionsmitgliedstaaten ab dem 17. August 2015 (Artikel 84),[2] mit Ausnahme von Dänemark,[3] Irland und dem Vereinigten Königreich,[4] dass damals noch EU-Mitgliedstaat war.

  1. Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 27. Juli 2012.
  2. Mit einigen Ausnahmen findet die EU-ErbVO auf Todesfälle Anwendung, die nach dem 17. August 2015 eingetreten sind – siehe zu den Ausnahmen Artikel 83 der EU-ErbVO.
  3. Siehe Erwägungsgrund 83 der Verordnung.
  4. Siehe Erwägungsgrund 82 der Verordnung.

Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Erbrechtsverordnung)

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