Veruntreuung wird umgangssprachlich, in der Schweiz auch fachsprachlich, als Sammelbegriff für verschiedene Eigentums- und Vermögenstraftaten benutzt, bei denen der Täter sich rechtswidrig und zum Schaden des Eigentümers Werte aneignet, die ihm überlassen oder anvertraut sind. In Deutschland und Österreich heißen die vermögensrechtlichen Straftatbestände Untreue. Eigentumsdelikte betreffen rechtswidrige Eingriffe in das Eigentum an einer Sache, wobei bei einer Veruntreuung im Gegensatz zum Diebstahl der Täter die Sache bereits vor der Tat in Besitz hat. Sie ist ein Spezialfall der Unterschlagung (siehe beispielsweise hier zum deutschen Recht), bei der zusätzlich der Gewahrsam dem Täter zuvor vom Geschädigten anvertraut war. Zur Erfüllung des Tatbestandes ist der Wert des Gegenstands bedeutungslos. Vermögensdelikte betreffen hingegen losgelöst vom Eigentum an einer Sache das Vermögen einer Person insgesamt, wesentlich ist unabhängig von einzelnen Gegenständen die Verminderung des Vermögens. Bei Untreuetatbeständen nutzt der Täter dabei den ihm rechtlich oder tatsächlich eingeräumten Zugriff auf fremdes Vermögen aus, um sich zu bereichern.