Unter Verwaltung versteht man allgemein administrative Tätigkeiten, die mit der Besorgung eigener oder fremder Angelegenheiten zusammenhängen und meist in einem organisatorischen Rahmen wie Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen stattfinden.
Der Begriff der Verwaltung wird in vielen Fachgebieten uneinheitlich verwendet, so dass eine Trennung in öffentliche Verwaltung und private Verwaltung sinnvoll erscheint.[1] Die öffentliche Verwaltung kann in der Form des öffentlichen Rechts handeln, dann liegt hoheitliche Verwaltung vor. Handelt sie im Privatrecht, spricht man von fiskalischer Verwaltung.[2] Hartmut Maurer definiert die öffentliche Verwaltung als die am öffentlichen Interesse orientierte, aus gesetzlicher und Eigeninitiative erfolgende, zukunftsgerichtete und überwiegend einzelfallorientierte Sozialgestaltung.[3] Meist wird mit dem Begriff Verwaltung die öffentliche Verwaltung assoziiert, deren Arbeit primär in der Besorgung fremder Angelegenheiten besteht. Bei Unternehmen dagegen nimmt die Verwaltung Querschnitts- oder Servicefunktionen wahr und besorgt weitgehend Angelegenheiten des Unternehmens. Der Auftrag des organisierten Verwaltens besteht aus einem Aufgabenkomplex, der das zeitnahe, aufgabenbezogene Erfassen, Betreuen, Leiten, Lenken und das Verantworten dynamischer Systeme nach stabilen Vorschriften verwirklicht. In diesem Sinne betreiben alle bürokratisch strukturierten Betriebe in Politik, Religion, Wirtschaft und Kultur Verwaltungen. Die Wissenschaft, welche sich interdisziplinär mit der Verwaltung als Erkenntnisobjekt auseinandersetzt, ist die Verwaltungswissenschaft.