Das Verwaltungsrecht der Schweiz ist das Recht, das sich mit der Verwaltungstätigkeit sowie der Organisation der Verwaltungsbehörden beschäftigt. Das Verwaltungsrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts. Verwaltungsrecht ist in der Regel zwingender Natur und verfolgt die Wahrung öffentlicher Interessen. Die Anwendung des Verwaltungsrechts erfolgt meist von Amtes wegen. Der Rechtsschutz wird von vorgesetzten Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten wahrgenommen. Rein quantitativ überwiegt das Verwaltungsrecht das Zivil- und Strafrecht deutlich.