Unter Verwaltungssprache oder Behördensprache wird einerseits die Amtssprache verstanden, die gesetzlich oder üblicherweise in Ämtern und Verwaltungen eines Landes oder Gebietes gesprochen und – noch mehr – geschrieben wird. Dabei kann es auch vorkommen, dass mehrere Verwaltungssprachen im selben Staat zur Anwendung kommen, wie z. B. der Schweiz, wo laut Bundesverfassung als Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch gelten.[1] Laut der schweizerischen Bundesverfassung ist auch die vierte Landessprache – Rätoromanisch – Amtssprache des Bundes, wenn Bundesbehörden mit rätoromanischsprechenden Personen in Kontakt treten.[2]
Verwaltungssprache bzw. Behördensprache (umgangssprachlich auch Beamtendeutsch) bezeichnet außerdem eine sehr förmliche Ausdrucksweise, wie sie häufig im Schriftverkehr von Behörden, Parlamenten und Verwaltungen (z. B. im Justizwesen, bei Finanz- und Sozialämtern, aber auch bei der Post oder der Bahn),[3] aber auch in vielen Privatunternehmen üblich ist. Der Duden nutzt den Ausdruck Amtsdeutsch,[4] wobei auch der Begriff Papierdeutsch[5] verwendet wird, und große Überschneidungen zur juristischen Fachsprache bestehen.
Im deutschsprachigen Raum wird die Behördensprache schon lange kritisiert, weil sie schwer verständlich sei.[6][7]