Als Volksaltar bezeichnet man heute im Allgemeinen den frei stehenden Altar in römisch-katholischen Kirchen, an dem der Priester den Eucharistieteil der heiligen Messe den Gläubigen zugewendet (versus populum)[1] zelebriert. Ziel ist, dass die Mitfeiernden sich als um den Altar Versammelte erfahren. Der Altar ist „der Mittelpunkt der Danksagung, die in der Eucharistie vollzogen wird“ (Grundordnung des Römischen Messbuchs, Nr. 296).[2] Er ist daher zugleich der wahre innere Osten des Glaubens, zu dem man aus beliebiger und unterschiedlicher Himmelsrichtung blicken kann.
Ist der Volksaltar ein feststehender, geweihter Altar, gilt er als der eigentliche Hauptaltar (altare maius, Hochaltar) der Kirche, selbst wenn sich der früher gottesdienstlich gebrauchte Hochaltar, etwa seines künstlerischen Wertes wegen, weiterhin im Kirchenraum befindet. Volksaltar ist somit zwar ein unter deutschsprachigen Katholiken geläufiger Ausdruck, jedoch kein Fachbegriff liturgierechtlicher oder überhaupt wissenschaftlicher Art. Dies gilt auch für die alternativ gebrauchte Bezeichnung Zelebrationsaltar (weil für die Zelebration der Gemeindemesse benutzt).