Volksaltar

Konsekration eines Volksaltars
Mailänder Dom, Volksaltar

Als Volksaltar bezeichnet man heute im Allgemeinen den frei stehenden Altar in römisch-katholischen Kirchen, an dem der Priester den Eucharistieteil der heiligen Messe den Gläubigen zugewendet (versus populum)[1] zelebriert. Ziel ist, dass die Mitfeiernden sich als um den Altar Versammelte erfahren. Der Altar ist „der Mittelpunkt der Danksagung, die in der Eucharistie vollzogen wird“ (Grundordnung des Römischen Messbuchs, Nr. 296).[2] Er ist daher zugleich der wahre innere Osten des Glaubens, zu dem man aus beliebiger und unterschiedlicher Himmelsrichtung blicken kann.

Ist der Volksaltar ein feststehender, geweihter Altar, gilt er als der eigentliche Hauptaltar (altare maius, Hochaltar) der Kirche, selbst wenn sich der früher gottesdienstlich gebrauchte Hochaltar, etwa seines künstlerischen Wertes wegen, weiterhin im Kirchenraum befindet. Volksaltar ist somit zwar ein unter deutschsprachigen Katholiken geläufiger Ausdruck, jedoch kein Fachbegriff liturgierechtlicher oder überhaupt wissenschaftlicher Art. Dies gilt auch für die alternativ gebrauchte Bezeichnung Zelebrationsaltar (weil für die Zelebration der Gemeindemesse benutzt).

  1. Abgeleitet von der Bezeichnung eines solchen Altars als altare populo versum im Ordo missae (1501) des Johannes Burckard, ed. bei J. Wickham Legg: Tracts on the Mass, London 1904, hier S. 167. Spätere Rubriken sprechen von einem Altar ad orientem versus populum und meinen damit einen Altar in quo celebrans habet crucem et populum ante faciem suam (A. B. Gavantus: Thesaurus sacrorum rituum Bd 1, Lugduni 1685, 111 f.). Ad orientem gilt dabei auch für einen nur imaginierten Osten (G. Vinitor: Compendium sacrorum rituum et caerimoniarum. Col. Agrip. 1685, S. 140).
  2. Grundordnung des Römischen Messbuchs, Vorabpublikation der Deutschen Bischofskonferenz (2007).

Volksaltar

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