Vorbereitungsdienst bezeichnet in Deutschland die von Beamten zur Vorbereitung auf ihr späteres Amt nach der entsprechenden Laufbahnverordnung abzuleistende Laufbahnausbildung. Er ist ein Begriff des deutschen Beamtenrechts. In der Laufbahngruppe des höheren Dienstes wird er grundsätzlich Referendariat genannt. Auch das zweijährige Rechtsreferendariat wird Vorbereitungsdienst genannt (§ 5b DRiG), auch wenn dieses, außer in Mecklenburg-Vorpommern, nicht in einem Beamtenverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolviert wird.