Als Wahlmann (fem. Wahlfrau[1], auch Wahlperson, im Plural neben Wahlmänner und Wahlpersonen auch Wahlleute,[2] lat. Elektor, Elektorin, plur. Elektoren) wird eine Person bezeichnet, die eine Stimme in einem Wahlgremium innehat, das ausschließlich zur Wahl einer Person oder eines weiteren Gremiums zusammentritt. Die allgemein Wahlberechtigten (die Urwähler) wählen bei einer Wahl mit Wahlmännern oft nicht den Wahlmann selbst, sondern nur, welcher Untergruppe oder Partei diese dann angehören soll.
Wahlsysteme mit Wahlmännern werden als indirekte Wahlen bezeichnet. Urwähler bestimmen in ihrem Wahlkreis oder Wahlbezirk entweder direkt genannte Wahlmänner, oder die Partei, der die Wahlmänner dann angehören. Letztere wählen ihrerseits die eigentlich zu Wählenden. Im Gegensatz zu Abgeordneten werden die Wahlmänner lediglich für diesen einen Wahlakt bestimmt – sie treten nur für diesen Wahlakt zusammen. Die Versammlung der Wahlmänner, die das Gremium der mit dieser Wahl Betrauten bildet, wird als Wahlkollegium resp. Elektorenkollegium bezeichnet.