Die Wehrpflicht in Deutschland bezeichnet die gesetzliche Pflicht männlicher deutscher Staatsbürger zur Ableistung von Wehrdienst in den Streitkräften der Bundesrepublik Deutschland. Die Einberufung zum Grundwehrdienst nach § 5 des Wehrpflichtgesetzes wurde zum 1. Juli 2011 ausgesetzt. Seitdem ist die Wehrpflicht auf den (bisher nicht eingetretenen) Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt.[1]