Der Studiengang Wirtschaftsrecht hat das Wirtschaftsrecht zum Gegenstand.
Das Angebot entstand als ein neuer juristischer Fachstudiengang. Die Studierenden werden allerdings zusätzlich in den wirtschaftswissenschaftlichen Disziplinen und Schlüsselqualifikationen unterrichtet. Das Studium zum Wirtschaftsjuristen ist in Deutschland kein Gegenprogramm zur klassischen Juristenausbildung, da Wirtschaftsjuristen mit Abschluss auf Masterniveau nicht zum Rechtsreferendariat zugelassen werden und daher auch über keine Befähigung zum Richteramt verfügen. Im Gegensatz zur klassischen Juristenausbildung mit ihrer universellen Ausrichtung ist das Einsatzgebiet eines Wirtschaftsjuristen inhaltlich grundsätzlich auf den Bereich Wirtschaft spezialisiert; daneben besteht aber auch durchaus die Möglichkeit zur Beschäftigung im öffentlichen Dienst.[1]