Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland)

Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung eines privaten, zivilrechtlichen Anspruchs eines Gläubigers gegen seinen Schuldner. Davon zu unterscheiden ist die Verwaltungsvollstreckung, siehe dort.

Die Zwangsvollstreckung darf auf Grund des staatlichen Gewaltmonopols grundsätzlich nur durch staatliche Vollstreckungsorgane betrieben werden, etwa Gerichtsvollzieher. Die eigenmächtige Durchsetzung ist dem Gläubiger mit Ausnahme der erlaubten Selbsthilfe untersagt und im Regelfall als Selbstjustiz rechtswidrig. Dem Verbot der eigenmächtigen Hilfe und dem Verweis des Gläubigers auf staatlichen Vollstreckungsorgane korrespondiert der Anspruch des Bürgers auf Rechtshilfe durch den Staat, der Justizgewährungsanspruch. Dessen Umsetzung dient das Zwangsvollstreckungsrecht.

Im Vollstreckungsverfahren erhält der Gläubiger Zugriff auf das Vermögen seines Schuldners, sodass er dieses zur Befriedigung seiner Forderung verwerten kann.


Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland)

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