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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit mit einfachen Mitteln: Rollstuhlrampe aus Lego am Eingang der Nürnberger Beratungsstelle „Klara“

Barrierefreiheit bezeichnet die Gestaltung der Umwelt, die es allen Menschen ermöglicht, ohne Hindernisse mit ihrer Umgebung zu interagieren. Insbesondere Menschen mit Behinderung können so bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen, Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche ohne besondere Schwierigkeiten und ohne fremde Hilfe nutzen.[1][2]

  1. Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Wie ist Barrierefreiheit definiert? In: bundesfachstelle-barrierefreiheit.de, abgerufen am 19. Oktober 2020.
  2. § 4 BGG - Einzelnorm. Abgerufen am 25. August 2023.

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