Die Essential-Facilities-Doktrin ist eine aus dem US-amerikanischen Wettbewerbsrecht stammende Lehre, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch sog. Geschäftsverweigerung unterbinden will.
Um den Wettbewerb zu sichern, wird der Inhaber von zur Erbringung bestimmter Dienstleistungen oder zur Herstellung bestimmter Produkte wesentlichen Einrichtungen oder Informationen (Essential Facilities) unter bestimmten Voraussetzungen gezwungen, seinen Konkurrenten gegen angemessenes Entgelt Nutzungsrechte bzw. Lizenzen für ebendiese Einrichtungen oder Informationen einzuräumen (Kontrahierungszwang).
Die Essential-Facilities-Doktrin hat mittlerweile auch in das europäische Wettbewerbsrecht Eingang gefunden. Die Voraussetzungen sind in den USA und in der EU unterschiedlich, wobei im amerikanischen Recht stärker auf Verhandlungen zwischen den Parteien abgestellt wird.
In Europa wird für die Anwendung der Doktrin gemeinhin verlangt,
Im Zuge der Liberalisierung innerhalb der EU hat die Doktrin große Bedeutung erlangt. In Deutschland sind vor allem große Netze (Energieversorgung, Telekommunikation, Verkehr) hiervon betroffen. Sie werden zur Vermeidung wettbewerblichen Missbrauchs von der Bundesnetzagentur (BNetzA) mit Sitz in Bonn reguliert und überwacht.