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Fischerzeugnis
Fischerzeugnisse sind Lebensmittel aus Fischen, die durch verschiedene Verfahren gar gemacht, zum Verzehren zubereitet oder durch Trocknen haltbar gemacht sind. Auch Fischteile zählen zu den Fischerzeugnissen sowie das Garen unter Verwendung von Zutaten.[1][2][3]
Nach den „Leitsätzen für Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus“ werden Fischerzeugnisse nach ihrer Art und Herstellung bezeichnet. Weist die Bezeichnung oder die bildliche Darstellung hervorhebend auf Zutaten, dann sind diese Zutaten in deutlich geschmackprägender Menge vorhanden (z. B. „Heringsfilet in Sahnesoße“ oder „Sahne-Heringsfilet“ aber nicht „Sahnefilet“).[1][2]