Our website is made possible by displaying online advertisements to our visitors.
Please consider supporting us by disabling your ad blocker.
Freilassung
Dieser Artikel befasst sich mit der Freilassung aus der Sklaverei. Für die Entlassung aus Personengewahrsam oder Haft siehe dort.
Unter Freilassung (lat.manumissio) versteht man den juristischen Akt, durch den ein Sklave aus dem Zustand der Sklaverei entlassen wird. Zu unterscheiden sind dabei die vom Sklavenhalter initiierte Freilassung eines Sklaven und die Sonderformen des Selbstkaufes eines Sklaven bzw. des Kaufes eines Sklaven durch dessen (freie) Angehörige.