Der Begriff Naturschutz umfasst Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität (also der Artenvielfalt, Ökosystemvielfalt und genetischen Vielfalt). Er beinhaltet Maßnahmen des Artenschutzes sowie zum Management von Ökosystemen und zur Wiederherstellung gestörter ökologischer Zusammenhänge. Grundlage sind ein zugeschriebener eigener Wert der Natur beziehungsweise bestimmter Lebensräume und das Wissen darum, dass eine Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft sowie die damit einhergehende Verringerung der Biodiversität und Artenvielfalt dramatische und katastrophale Folgen für den Naturhaushalt und letztlich auch für die Nutzbarkeit durch den Menschen haben kann. Daher wird eine möglichst langfristige und nachhaltige Stärkung der Lebensgemeinschaften angestrebt.
Im deutschen Bundesnaturschutzgesetz werden dazu unter § 1 folgende drei Zielsetzungen unterschieden:
Methodisch lässt sich der Naturschutz in den Biotopschutz, Artenschutz und Prozessschutz gliedern, wobei die Übergänge fließend sind.