Der Ordoliberalismus ist eine liberale Denkrichtung, bei der ein durch den Staat geschaffener Ordnungsrahmen den ökonomischen Wettbewerb und die Freiheit der Bürger auf dem Markt gewährleisten soll.[1]
Der Ordoliberalismus wurde im Wesentlichen ab 1932 von der sogenannten Freiburger Schule der Nationalökonomie an der Universität Freiburg entwickelt - aus dem Zusammentreffen eines Ökonomen, Walter Eucken, und zweier Juristen, Franz Böhm und Hans Grossmann-Doerth. Der Ordoliberalismus grenzt sich dabei sowohl vom „hedonistischen Materialismus“ der angelsächsischen Liberalen, wie auch vom Marxismus ab; außerdem übte diese Schule scharfe Kritik an der ökonomischen Praxis des Nationalsozialismus. Mehrere bedeutende Denker dieser Schule (Walter Eucken, Wilhelm Röpke und Alfred Müller-Armack) veröffentlichten ihre Analysen in der Zeitschrift ORDO. Die Bezeichnung Ordoliberalismus wurde 1950 von Hero Moeller[2] geprägt und geht auf den Ordo-Gedanken der scholastischen Hochschultheologie zurück, in Abgrenzung zur abgeschlossenen klösterlichen Theologie (lateinisch ordo „Ordnung, [Ritter-]Orden“). Im Allgemeinen spricht man auch vom „deutschen Ordoliberalismus“.
Der Ordoliberalismus beeinflusste die Wirtschaftspolitik verschiedener deutscher Kanzler nach dem Zweiten Weltkrieg, weshalb man ihm die intellektuelle Urheberschaft des bundesrepublikanischen Wirtschaftswunders zuschreibt.