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Ordoliberalismus

Der Ordoliberalismus ist eine liberale Denkrichtung, bei der ein durch den Staat geschaffener Ordnungsrahmen den ökonomischen Wettbewerb und die Freiheit der Bürger auf dem Markt gewährleisten soll.[1]

Der Ordoliberalismus wurde im Wesentlichen ab 1932 von der sogenannten Freiburger Schule der Nationalökonomie an der Universität Freiburg entwickelt - aus dem Zusammentreffen eines Ökonomen, Walter Eucken, und zweier Juristen, Franz Böhm und Hans Grossmann-Doerth. Der Ordoliberalismus grenzt sich dabei sowohl vom „hedonistischen Materialismus“ der angelsächsischen Liberalen, wie auch vom Marxismus ab; außerdem übte diese Schule scharfe Kritik an der ökonomischen Praxis des Nationalsozialismus. Mehrere bedeutende Denker dieser Schule (Walter Eucken, Wilhelm Röpke und Alfred Müller-Armack) veröffentlichten ihre Analysen in der Zeitschrift ORDO. Die Bezeichnung Ordoliberalismus wurde 1950 von Hero Moeller[2] geprägt und geht auf den Ordo-Gedanken der scholastischen Hochschultheologie zurück, in Abgrenzung zur abgeschlossenen klösterlichen Theologie (lateinisch ordo „Ordnung, [Ritter-]Orden“). Im Allgemeinen spricht man auch vom „deutschen Ordoliberalismus“.

Der Ordoliberalismus beeinflusste die Wirtschaftspolitik verschiedener deutscher Kanzler nach dem Zweiten Weltkrieg, weshalb man ihm die intellektuelle Urheberschaft des bundesrepublikanischen Wirtschaftswunders zuschreibt.

  1. Hans-Rudolf Peters: Wirtschaftspolitik. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2000, ISBN 3-486-25502-9, S. 150.
  2. Hero Moeller: Liberalismus. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik. Band 162, 1950, S. 214–238.

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