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Prior
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Prior (Begriffsklärung) aufgeführt.
Ein Prior (von lateinischprior ‚früherer‘, ‚vorderer‘, ‚vorheriger‘, ‚ersterer‘, ‚vortrefflicher‘, von prius/prior, ‚zuerst‘, ‚zunächst‘, ‚zuvor‘, ‚vorher‘)[1] oder in Frauenklöstern eine Priorin ist ein Amt in einer Ordensgemeinschaft.
↑Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. (= Ausführliches lateinisch-deutsches und deutsch-lateinisches Handwörterbuch, aus den Quellen zusammengetragen und mit besonderer Bezugnahme auf Synonymik und Antiquitäten unter Berücksichtigung der besten Hülfsmittel ausgearbeitet, Lateinisch-deutscher Teil). 2 Bände, 7. Auflage. Leipzig 1879–1880; seit 1951 Tübingen; 11. Auflage. Berlin 1962 (Neudrucke auch Hannover und Darmstadt), Band 2, S. 1718 f.