Als Thing (rechtschreiblicher Tagung von 1901 entsprechend auch Ting) oder Ding (altnordisch und neuisländisch þing, dänisch, norwegisch und schwedisch ting; oberdeutsch auch Thaiding von ahd. taga-ding[1]) wurden Volksversammlungen (Volksthing) und Gerichtsversammlungen nach germanischen Rechten bezeichnet. Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, wird Thingplatz oder Thingstätte genannt und lag häufig etwas erhöht oder unter einem Baum (Gerichtslinde), jedoch immer unter freiem Himmel. Die Orte dieser Gerichtsversammlungen wurden später auch Malstätte bzw. Malstatt genannt und mit Gerichtssteinen gekennzeichnet (siehe auch: Mader Heide).
Siehe auch: Gogericht, Freigericht, Zentgericht, Gograf, Vogt