Eichung (von mhd. īchen „abmessen, visieren“, das auf lat. aequus „eben, gleich“ zurückgeht[1]) ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eichfehlergrenzen nach dem Mess- und Eichgesetz.[2] In Deutschland ist die Eichung nach dem Eichgesetz eine hoheitliche Aufgabe.
Mit dem Hauptstempel wurde bis 2014 die voraussichtliche Einhaltung für die Gültigkeitsdauer der Eichung bestätigt. Ab 2015 wurde dieser in der EU (und EFTA) durch eine Konformitätserklärung des Herstellers und durch das Anbringen der „zusätzlichen Metrologie-Kennzeichnung“ ersetzt.
Eichungen werden in der Bundesrepublik Deutschland von den Landeseichämtern und staatlich anerkannten Prüfstellen unter fachlicher Aufsicht durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt durchgeführt.