Unter Harmoniemusik versteht man Ensembles aus Holz- und Blechbläsern, eine Tradition, die ungefähr um 1770 entstand und besonders für Freiluftkonzerte oder Tafelmusiken eingesetzt wurde. Die übliche Besetzung bestand aus einem Bläseroktett (je zwei Oboen, Klarinetten, Hörner und Fagotte). Werke für diese Besetzung werden heute eher der Kammermusik zugerechnet.
Erweiterungen der Besetzung durch zusätzliche Bassinstrumente (Kontrafagott oder Kontrabass) und weitere Bläser führten schließlich zur Entstehung reichhaltig besetzter Blasorchester. Diese Harmoniebesetzungen, die insbesondere im Benelux und der Schweiz auch heute noch vielfach den Namen Harmonie(musik) oder -orchester tragen, sind jedoch nicht mit der Harmoniemusik im ursprünglichen Sinne zu verwechseln.