Knicklenkung ist die Bezeichnung für eine Form der Fahrzeug-Lenkung. Sie setzt voraus, dass das zwei- oder mehrachsige Fahrzeug aus mindestens zwei Teilen besteht, die mit einem Gelenk verbunden sind. Die Richtungsänderung erfolgt durch horizontales Verschwenken (oder „Knicken“) der Fahrzeugteile mitsamt den daran befindlichen Radsätzen. Durch die starr in den Teilkörpern gelagerten Radachsen ergibt sich je nach Einschlagwinkel ein mehr oder weniger bogenförmiger Fahrkurs. Diese Art von Lenkung sieht man häufig bei selbstfahrenden Bau- und Arbeitsmaschinen, bei denen es auf eine gute Wendigkeit auf kleinem Raum ankommt, z. B. bei Holzarbeiten im Wald. Fahrzeuge mit dieser Bauweise werden häufig als Knicklenker bezeichnet. Die Verbindung zwischen Vorder- und Hinterwagen erfolgt meist mit doppelt angestellten Kegelrollenlagern.[1]
Ein Vorteil ist, dass in den unteren Bereichen des Fahrzeugs durch Boden- oder Objektberührung gefährdete Bauteile wegfallen. Dafür wird in Kauf genommen, sämtliche Steuer-, Hydraulik-, Elektroleitungen und bei Allradantrieb auch die Antriebswelle flexibel durch das Knickgelenk zu führen. Meist wird auch die Fahrzeugverwindung im Knickgelenk ausgeglichen d. h. beide Achsen werden prinzipiell starr konstruiert und auftretende Verdrehungen zwischen Vorder- und Hinterachse nimmt ein weiteres am Knickgelenk angelagertes Gelenk auf.