Volkskammer 1949–1990 | |
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Basisdaten | |
Sitz: | Palast der Republik, Ost-Berlin |
Legislaturperiode: | 4, zwischenzeitlich 5 Jahre |
Erste Sitzung: | 7. Oktober 1949 |
Abgeordnete: | 1949–1963: 466 1963–1990: 500 1990: 400 |
Aktuelle Legislaturperiode | |
Letzte Wahl: | 18. März 1990 |
Vorsitz: | Präsident der Volkskammer |
Sitzverteilung der letzten Volkskammer | |
Sitzverteilung: | Letzte Regierung (303)
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Die Volkskammer war vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990[1] das Parlament der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Nominell war sie das höchste Verfassungsorgan, tatsächlich bestimmte aber die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) die Politik der DDR. Dies änderte sich erst durch die Friedliche Revolution von 1989/90.
Gewählt wurde die Volkskammer normalerweise alle vier Jahre, teilweise für fünf. Es gab nur eine einzige Wahlliste, die vor der Wahl von der Nationalen Front genehmigt wurde. Das war formell ein Bündnis von Parteien und Massenorganisationen. Auf der Wahlliste standen Kandidaten dieser Parteien und Massenorganisationen; diese Kandidaten wurden stets in die Volkskammer „gewählt“.
In der Volkskammer war die SED-Fraktion stets die größte, wenngleich sie nie die absolute Mehrheit hatte. Allerdings waren auch viele Mitglieder der Fraktionen von Massenorganisationen SED-Parteimitglied.
Zum eigentlichen Parlament wurde die Volkskammer erst 1990: Am 18. März wurde die Volkskammer zum ersten und einzigen Mal frei gewählt. Die Abgeordneten bildeten eine Mehrheitskoalition (Kabinett de Maizière). Ein verfassungsänderndes Gesetz machte die Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl zum Staatsoberhaupt der DDR. Am Tag nach der letzten Sitzung vom 2. Oktober 1990 endete die DDR und damit auch die Volkskammer.